Liebe alle aus dem Bachelor Ökologische Landwirtschaft,
die neue Prüfungsordnung 2019 ist draußen, und mit ihre ein paar Vorteile:
-keine Pflicht zu einem bestimmten Termin erneut anzutreten bei nicht-bestehen einer Klausur
-berufliches Praktikum evtl ein bisl kürzer (von 4 Kalendermonaten auf 16 Wochen gekürzt)
wenn ihr dies auch möchtet könnt ihr einen Antrag (siehe Anhang) stellen. Mit einer Woche bearbeitung sollte schon gerechnet werden.
Es gibt keine Garantie das ein wechsel nicht auch Nachteile bringen kann, aber es steht ja auch jedem frei die Prüfungsordnungen selbst zu lesen.
https://www.uni-kassel.de/fb11agrar/fil ... O-2019.pdf
§ 14 Übergangsbestimmungen
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2019/20 ihr Studium
Ökologische Landwirtschaft aufgenommen
haben, können durch Antrag an den Prüfungsausschuss bis zum
Sommersemester 2020 in die
Fassung dieser Prüfungsordnung wechseln.
Des weiteren gibt es auch ein Studienleitfaden, bald auch aktualisiert der vielleicht die ein oder andere sonstige Frage zum Studium beantwortet https://www.uni-kassel.de/fb11agrar/fil ... en_wiz.pdf
BSc how to keine Wiederholungsfrist bei nicht-bestehen einer Klausur
BSc how to keine Wiederholungsfrist bei nicht-bestehen einer Klausur
Zuletzt geändert von Leo Müsli am 5. Jul 2019, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Dr. Steiner
- Beiträge: 92
- Registriert: 30. Mai 2013, 10:36